Schenkungssteuer ist gefallen


admin

Mal was erfreuliches. Ich konnte heute morgen meinen Augen kaum trauen, als ich im Konsument las, dass seit 1.8.2008 die Schenkungs- und die Erbschaftssteuer wieder weg sind. Immerhin gab es ja schon vor einiger Zeit erstes Vogelzwitschern in diese Richtung.

Damit aber Vermögensverschiebungen auch nach dem 1.8.2008 nachvollzogen werden können, änderte der Gesetzgeber durch das Schenkungsmeldegesetz 2008 die Bundesabgabenordnung wie folgt: Gemäß dem neuen § 121a BAO sind zukünftig bei Überschreiten bestimmter Wertgrenzen Schenkungen und Zweckzuwendungen von Wertpapieren, Bargeld, Unternehmensanteilen und Sachvermögen dem Finanzamt anzuzeigen. Die Wertgrenzen betragen

- für Schenkungen zwischen Angehörigen € 50.000,00 und

- für Schenkungen zwischen Fremden € 15.000,00.

Erfolgen Schenkungen zwischen Angehörigen innerhalb eines Jahres an dieselbe Person, so sind sie für die Ermittlung des Überschreitens der Wertgrenze zusammenzurechnen (1-Jahres-Betrachtung). Das gilt auch für Schenkungen zwischen Fremden, allerdings gilt hier eine 5-Jahres-Betrachtung.

Etwas mehr dazu ist hier zu finden, oder eben auf google.

Also wenn jemand einen sinnvollen Empfänger für sein Geld sorgt, bitte mit mir Kontakt aufnehmen! :-)

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